Überkonfessionell und respektvoll

"Jedem Menschen weilt die Lösung seiner Probleme inne - er kann sie aber durch den Schatten seines Lebens nur undeutlich erkennen."

 

Psychotherapie

 

In meiner psychotherapeutischen Arbeit arbeite ich interdisziplinär und vernetze verschiedene Therapieansätze aus der holistischen Sicht der kognitiven Verhaltenstherapie, Schematherapie, humanistisch erlebnisorientierten Psychotherapie und der emotionsfokussierten Psychotherapie. Hierbei arbeite ich sowohl aufdeckend mit der familiären Vergangenheit, als auch unterstützend in der Gegenwart und gehe dabei individuell auf die individuellen Bedürfnisse und Erfordernisse eines jeden Klienten ein.

Unter Psychotherapie versteht man allgemein die Behandlung eines komplexen emotionalen-, mitunter körperlichen Leidens und dysfunktionaler Verhaltensweisen mit psychologischen Verfahren auf verbaler und nonverbaler Ebene.

Die Interventionen werden dabei bewusst geplant und gezielt in der Phantasie wie auch in Exposition eingesetzt.

 

Therapiebeginn und Voraussetzungen

 

In einem ersten Therapiegespräch kläre ich anhand eines offenen strukturierten Gesprächs gemeinsam mit dem Patienten die Ziele einer Psychotherapie, führe eine verhaltenstherapeutische Anamnese durch und kläre Rahmenbedingungen.

Ein Vorgespräch biete ich kostenfrei an.

Dies ist wichtig für Sie, um festzustellen, ob Sie mit mir arbeiten möchten und für mich, ob ich Ihnen effektiv helfen kann.

Wenn dies nicht der Fall sein sollte, ob ich Ihnen jemanden empfehlen kann.

Gleichzeitig dient diese Regelung Ihrer Einschätzung, ob Sie weiterhin mit mir arbeiten wollen oder eben nicht.

 

Bitte bedenken Sie – in jedem Fall und bei jedem Therapeuten gilt =  Sie sollten eine „Grund-Sympatie“ empfinden, um sich konstruktiv öffnen zu können.

 


F.A.Q.                                                                                                                  

 

Möglichkeiten der Kostenerstattung
▪         Wenn unzumutbar lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz in einer oder gar mehreren Kassenpraxen drohen, können privat und gesetzlich Versicherte einen Therapeuten ohne Kassenzulassung aufsuchen und dessen Privatrechnung bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen. Dieser Ausnahmefall ist in § 13 Abs. 3, 5, Sozialgesetzbuch geregelt. Damit die Kostenübernahme auch garantiert ist, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden und mitteilen, dass Sie keinen Therapeuten mit Kassenzulassung finden.