Kostenerstattung  durch die Krankenkasse

Die Übernahme der Kosten muss von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, wenn nachgewiesen worden ist, dass zeitnah keine Therapie bei einem kassenzugelassenen Therapeuten begonnen werden kann.

Für definitive Informationen fragen Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse."

 

 

 

 Für einen Überblick erstellte ich Ihnen einen 'Fahrplan' in punkto Kostenerstattung durch die Krankenkasse für Sie zum Download (doc):

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CM-Info Patient Kostenerstattung.doc
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Abrechnung

 Die Möglichkeit der Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist gegeben, wenn der Patient nachwiesen kann, dass er nicht in zumutbarer Zeit einen Therapieplatz bei einem 'niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten' erhalten kann.

Hier dürfen alle Psychologischen Psychotherapeuten übernehmen, die an der "vertragsärztlichen Versorgung" teilhaben. Diese Therapeuten haben dann keinen Kassensitz, haben aber ihre Befähigung der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber nachgewiesen. 

In diesem Falle wird die Krankenkasse in Ersatzleistung zu gehen haben, dies würde für Sie als Patienten bei der Abrechnung der Kosten, kaum einen Unterschied zu Kassen-niedergelassenen Psychotherapeuten bedeuten.  

 

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen ist von den im jeweiligen Tarif versicherten Leistungen abhängig.

Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, inklusive Psychotherapie, umsatzsteuerfrei.

 

Preise

 Die Bezahlung der Krankenkasse wird, nach Genehmigung der Therapie, regulär über meine Rechnung an den Patienten gezahlt. Den Prozess vereinfachen kann eine Kostenabtretung, bei der die Krankenkasse direkt mit mir abrechnen darf. Die Höhe der Bezahlung richtet sich nach dem gängigen EBM Tarif.

 Im Falle der Privatabrechnung:

Die Bezahlung erfolgt – je nach Vereinbarung – nach jeder Sitzung in bar. Sie erhalten darüber auf Verlangen gerne eine Quittung und/oder Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einfordern können.

 

Ausfallregelung: Eine Absage bis 24h vor dem Termin ist kostenfrei.

Im Falle einer Absage am gleichen Tag des Termins, oder bei Nichterscheinen, ist ein Ausfallhonorar zu begleichen.